Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Daten des Anbieters
PLAKOS s.r.o., Plzeňská 54, 353 01 Velká Hleďsebe, Handelsregisternummer: 27999343, Steuernummer:CZ27999343, registriert in OR KS in Pilsen, Abteilung C, Nummer 20802, Kurhaus Spa & Wellness Hotel Harmonie, Adresse; Trebizskeho Str.94, Marienbad ( weiter nur Kurhaus )
2. Allgemeine Bestimmungen
2.1 Vorliegende "Allgemeine Vertragsbedingungen" gelten für die Inanspruchnahme der Unterkünfte des Dienstleisters bzw. deren Leistungen.
2.2. Spezielle, individuelle Bedingungen bilden nicht den Teil dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen, dies gilt jedoch nicht für den Abschluss von Sondervereinbarungen mit Reisevermittlern oder -organisatoren zu vom jeweiligen Geschäftstyp abhängigen Konditionen.
3. Vertragsparteien
3.1. Die vom Kurhaus erbrachten Dienstleistungen werden vom Gast in Anspruch genommen.
3.2. Sofern die Bestellung der Dienstleistungen direkt vom Gast beim Kurhaus vorgenommen wird, so gilt der Gast als Vertragspartner. Dienstleister und Gast gelten gemeinsam - im Fall der Erfüllung der einschlägigen Bedingungen - als Parteien (nachfolgend als Vertragsparteien bezeichnet).
3.3. Sollte die Buchung von Dienstleistungen durch vom Gast beauftragte Dritte (nachfolgend als Vermittler bezeichnet) beim Kurhaus abgegeben werden, so wird die Zusammenarbeit von dem zwischen dem Kurhaus und dem Vermittler abgeschlossenen Vertrag geregelt. In diesem Fall ist der Kurhaus nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Gast durch Dritte rechtsmäßig vertreten wird.
4. Abschluss des Vertrags, Reservierung, Änderung und Benachrichtigungspflicht
4.1. Auf die mündliche bzw. schriftliche Anfrage des Gastes hin schickt der Kurhaus sein Angebot. Wenn das Angebot nicht binnen 48 Stunden bestellt wird, ist es für den Anbieter der Dienstleistungen nicht mehr bindend.
4.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der vom Gast schriftlich oder mündlich abgegebenen Reservierung zustande, und so gilt dieser als schriftlicher Vertrag. Mündliche Reservierungen, Vereinbarungen, Änderungen bzw. deren mündliche Bestätigung durch den Kurhaus gelten nicht als Vertrag
4.3. Der Vertrag über die Inanspruchnahme von Unterkunftsdienstleistungen wird für einen befristeten Zeitraum abgeschlossen.
4.3.1. Wenn der Gast vor Ablauf des befristeten Zeitraums auscheckt, steht dem Dienstleister, ein bestimmter Prozentsatz des Wertes der Dienstleistung zu, der in dem Vertrag folgendermaßen aufgeführt 100%. Der Kurhaus ist dazu berechtigt, das freie Zimmer vor Ablauf der vertraglichen Aufenthaltsdauer zu vergeben.
4.3.2. Eine durch den Gast initiierte Verlängerung der Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistung bedarf der vorherigen Genehmigung des Kurhaus.
In diesem Fall ist der Kurhaus berechtigt, die Entrichtung des Preises der bereits erbrachten Leistungen zu fordern.
4.4. Eine Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags bedarf einer durch die beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung.
5. Stornobedingungen
5.1. Falls es vom Hotel nicht anderweitig in seinem Angebot angegeben wird, kann die Unterkunftsdienstleistung ohne Stornierungsgebühr storniert werden, solange die folgenden Stornierungsfristen eingehalten werden:
- bis 07 Tage vor Anreisedatum erfolgen, ohne Abfindungen
- ab 07 Tage bis 05 Tage vor Anreise 30% des Gesamtpreises
- ab 05 Tage bis Anreise 100% des Gesamtpreises
6. Preise
6.1. Alle Preise verstehen Aufenthalte und Wellnessangebote sind auf der Internetseite www.spahotelharmonie.cz, in den entsprechenden Preislisten und in der gedruckten Preislisten und Preisen verstehen sich inkl.
6.2. Der Kurhaus behält sich das Recht vor, seine bekanntgegebenen Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
6.3. Bei der Bekanntmachung der Preise gibt der Kurhaus die zur Zeit des Angebots geltende, vom Gesetz vorgeschriebene Höhe der einschlägigen Steuersätze (MwSt. Kurtaxe) an. Der Kurhaus überträgt die durch die Änderung von geltenden Steuergesetzen (MwSt., Kurtaxe) herbeigeführten Mehrbelastungen mit vorheriger Benachrichtigung auf den Vertragspartner.
6.4. Aktuelle Ermäßigungen, Sonderangebote und sonstige Angebote werden auf der Internetseite www.spahotelharmonie.cz veröffentlicht.
7. Zahlungsbedingungen, Sicherheiten
7.1 Der Kurhaus verlangt spätestens unmittelbar nach der Inanspruchnahme der jeweiligen Dienstleistung bzw. vor der Abreise aus dem Hotel die Entrichtung des Gegenwertes der erbrachten Leistungen.
7.2. Als Sicherheit für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Dienstleistungen und für die Begleichung des Gegenwerts dieser Dienstleistungen ist der Kurhaus berechtigt:
- Kurhaus kan eine Kreditkartengarantie zu fordern, durch die der Gegenwert der gebuchten und bestätigten Leistungen aufgrund der Kreditkarte auf dem Bankkonto des Gastes gesperrt wird;
- Kurhaus kann eine Vorauszahlung für einen Teil oder die Gesamtheit der gebuchten Leistungen zu beanspruchen
7.3. Der Vertragspartner kann seine Rechnungen
Banküberweisung
- Bargeld
- Kreditkarten (Mastercard, VISA, Maestro, Visa Elektron)
- per Bank-Überweisung
- per Gopay direkt
- Gutschein Benefit plus
Inländische Bank: Komerční banka, as Marienbad
Kontonummer: 43-967060257 / 0100
IBANCZ5201000000430967060257 BIC / SWIFT kódKOMBCZPPXXX
International Bank: Unsere Bankverbindung: Nordoberpfalz Volksbank eG, Wörthstr 14, DE-92637 Tirschenreuth, SWIFT: GENODEF1WEV, ACCOUNT: 34 570 92 IBAN: DE 73 75 39 0000 0005 7034 92, Kontoinhaber: Plakos GmbH
8. Bedingungen der Inanspruchnahme der Hoteldienstleistungen
8.1. Der Gast kann am Ankunftstag nach 14:00 Uhr einchecken und soll am Abreisetag bis 11:00 Uhr auszuchecken.
8.2. Falls der Gast das Zimmer am Ankunftstag früher in Anspruch nehmen möchte, und zwar
9. Haustiere
9.1. Haustiere können in die Unterkünfte des Dienstleisters mitgenommen werden. Sie können sich in den Zimmern aufhalten und die Gemeinschaftsfläche unter der Aufsicht des Gastes betreten, um in die Zimmer zu gelangen. Sie können jedoch nicht in irgendwelche andere Bereiche mitgenommen werden (Restaurant, Erholungszone usw.).
9.2. Der Gast hat voll für die von seinen/ihren Haustieren verursachten Schäden zu haften.
10. Vertragsbedingungen, Erlöschen der Verpflichtung, die Dienstleistungen anzubieten
10.1 Der Kurhaus ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag, in dem er Unterkunftsdienstleistungen anbietet, zurückzutreten, und von jeglicher Verpflichtung befreit zu sein, wenn:
- der Gast das für ihn/sie bereitgestellte Zimmer bzw. das Gebäude nicht bestimmungsgemäß nutzt;
- der Gast mit der Sicherheit, Ordnung und den Angestellten des Hotels grob umgeht, unter dem Einfluss vom Alkohol oder Drogen steht oder bedrohliches Verhalten aufweist;
- der Gast unter ansteckender Krankheit leidet;
- der Vertragspartner seine vertraglich festgelegte Pflichten zur Leistung von Vorzahlungen bzw. Teilzahlungen bis zum vereinbarten Termin nicht erfüllt.
10.2. Wenn der Vertrag zwischen den Vertragsparteien wegen "höherer Gewalt" nicht erfüllt wird, erlischt der Vertrag.
11. Unterbringungsgarantie
11.1 Sollte der Kurhaus die im Vertrag garantierten Leistungen selbstverschuldet (z. B.: Überbuchung, vorübergehende Betriebsprobleme usw.) nicht erbringen können, ist er verpflichtet unverzüglich für die Unterbringung des Gastes zu sorgen.
11.2. Der Kurhaus ist verpflichtet:
- die vertraglich festgelegten Leistungen zu den in der Bestätigung angeführten Preisen, für den vereinbarten Zeitraum - oder bis zur Beseitigung der Hindernisse - in einer anderen Unterkunft gleicher Kategorie zu erbringen / anzubieten.
- dem Gast eine einmalige, unentgeltliche Telefonanrufmöglichkeit zu ermöglichen, damit dieser die Änderung seiner Unterkunft mitteilen kann;
- dem Gast einen kostenlosen Transfer zwecks Umziehen in die Ersatzunterkunft bzw. zwecks eventuellen späteren Zurückziehen zu bieten.
11.3. Kommt der Kurhaus dieser Verpflichtung restlos nach bzw. nimmt der Gast die ihm angebotene Ersatz Unterkunft an, hat der Vertragspartner kein Recht auf einen nachträglichen Schadensersatz.
12. Krankheit bzw. Tod des Gastes
12.1. Sollte der Gast während der Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistung erkranken und ist dadurch nicht in der Lage in seinem eigenen Interesse zu verfahren, so bietet ihm der Kurhaus ärztliche Hilfe an.
12.2. Im Falle der Erkrankung/des Todes des Gastes beansprucht der Kurhaus eine Kostenerstattung von den Angehörigen, Erben oder Kostenträger des Erkrankten/Verstorbenen zur Deckung der eventuellen ärztlichen und sonstigen Verfahrenskosten, des Gegenwertes der vor dem Eintritt des Todes in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie der durch die Krankheit/den Todesfall an den Einrichtungsgegenständen verursachten Schäden.
13. Rechte des Vertragspartners
13.1. Laut Vertrag ist der Gast berechtigt, das reservierte Zimmer und die Einrichtungen in seiner Unterkunft vor Ort, die zu den üblichen Dienstleistungsbereichen gehören, und keinen Sonderkonditionen unterliegen, bestimmungsgemäß zu nutzen.
13.2. In Bezug auf die vom Kurhaus erbrachten Leistungen kann der Gast während seines Aufenthaltes im Hotel Beschwerde einlegen. Der Kurhaus ist verpflichtet, in dieser Zeit schriftlich eingereichte, berechtigte Beschwerden anzuerkennen (oder protokollieren).
14. Pflichten des Vertragspartners
14.1 Die Vertragspartei ist verpflichtet, den Gegenwert der vertragsgemäß gebuchten Dienstleistungen bis zu dem vertragsgemäß vereinbarten Zeitpunkt und mit der vertragsgemäß vereinbarten Zahlungsweise zu zahlen.
14.2. Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass seiner Verantwortung unterstehende Kinder unter 18 Jahren ausschließlich unter der Aufsicht eines Erwachsenen sich im Hotel des Kurhaus bzw. im Heilbad aufhalten.
14.3. Der Gast darf keine Speisen oder Gerichte in die Gastronomiebetriebe des Hotels mit einführen.
15. Haftungspflicht des Vertragspartners
Der Gast haftet für sämtliche Schäden und Nachteile, die dem Kurhaus oder Dritten durch den Gast oder seinen Begleiter selbstverschuldet zugefügt werden. Diese Verantwortung besteht auch in dem Fall, wenn der Beschädigte ein Recht auf direkten Schadenersatz vom Kurhaus hat.
16. Pflichten des Dienstleisters
Der Kurhaus ist verpflichtet:
- die im Vertrag vereinbarten Unterkunfts- und sonstige Leistungen gemäß der geltenden Vorschriften und Leistungsstandards zu erbringen;
- die schriftlichen Beschwerden des Gastes zu überprüfen und die zur Lösung des Problems erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und diese schriftlich festzuhalten.
17. Geheimhaltung
Der Kurhaus hält sich an die Bestimmungen der Datenschutzrichtlinien.
18. Höhere Gewalt
Gründe oder Umstände (zB.: Epidemie, Quarantäne, Krieg, Brandfall, Hochwasser, Unwetter, Stromausfall, Streik), auf die Parteien keinen Einfluss nehmen können (höhere Gewalt), befreien die Parteien von der Erfüllung des Vertrags, solange diese Gründe oder Umstände bestehen. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass sie alles zumutbare unternehmen, um die Auftrittmöglichkeit dieser Gründe und Umstände auf dem möglichst geringsten Niveau zu halten und dadurch die herbeigeführten Schäden und Verzögerungen schnellstmöglich zu beseitigen.
19. Rechtsprechung, anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kurhaus und der Vertragspartei fällt unter die lokale Tschechisches Recht.